Geld verdienen als Autor*in

von Julia
Geld verdienen als Autor*in

Du liebst das Schreiben und suchst nun nach weiteren Einnahmequellen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Autor*in in deinem Themengebiet tätig zu werden: Ob für Print- oder Online-Magazine, durch einen Buchvertrag bei einem Verlag oder mit deinen selbst verlegten Ebooks und Büchern.

Businessheldinnen: Einfach online erfolgreich

Print-Magazine / Zeitungen / Online-Magazine / Blogs

Mit ein paar konkret ausformulierten Beitrags-Ideen im Gepäck, kannst du dich jederzeit für eine Zusammenarbeit mit passenden Magazinen (Online und Offline) aus deinem Themenbereich bewerben. Mach dir im Vorfeld auf jeden Fall Gedanken über dein gewünschtes Honorar, deinen eigenen Stil und welchen Mehrwert du dem jeweiligen Magazin (= Kooperationspartner) bieten kannst. Wenn du bereits Artikel in Magazinen publiziert hast, schreibe dies ebenfalls dazu und sende Beispiele mit.

Businessheldinnen: Einfach online erfolgreich

Wie viel kannst du für Autorentätigkeiten verlangen?

Du verkaufst dem Unternehmen nicht nur deine Arbeitsleistung! Du verkaufst ebenso deine Reichweite, deinen guten Ruf und hochwertige Inhalte, die das Unternehmen dann selbst für seine sozialen Medien nutzen kann (Text, Foto, evtl. Video). Diesen zusätzlichen Wert solltest du unbedingt mit einkalkulieren.

  • Abrechnung nach Stundensatz: Überlege dir, wie viel du für deine Autorentätigkeit pro Stunde verdienen möchtest. Natürlich hängt der Wert von deiner Expertise und dem Bekanntheitsgrad deines Blogs ab. Es sollten jedoch mindestens 30 – 60 Euro netto sein, nach oben hin offen.
  • Festpreis pro Artikel: Viele Unternehmen bevorzugen einen festen Wert, damit sie besser kalkulieren und planen können. Ein durchschnittlicher Artikel sollte zwischen 100 und 400 Euro kosten, je nach Qualität, Expertise und Reichweite des Bloggers.
  • Zusätzliche Links zu deinem Beitrag oder der Unternehmenshomepage in deinem Blog oder auf deinen Medienkanälen (Facebook, Twitter, Instagram & Co.) sind eine zusätzliche Leistung und sollten auch zusätzlich entlohnt werden.
  • Gesponserte Produkte kosten das Unternehmen nie den vollen Warenwert, sondern nur ca. 25% davon. Bekommst du also als Gegenleistung für deinen Beitrag ein Produkt für 50 Euro angeboten, hat das Unternehmen dafür nur ca. 12,50 € ausgegeben und ist fein raus. Verlange in solch einem Fall also deutlich mehr Produkte, eine für dich wertvolle Gegenleistung oder eine zusätzliche Vergütung.

Bezahlung mit Gegenleistungen und/oder Produkten
Wie oben bereits erwähnt, bezahlt ein Unternehmen nur einen Bruchteil des Warenwertes für Produkte, die es dir großzügig kostenfrei zur Verfügung stellt. Lass dich bei einer solchen Kooperation also nicht um den Finger wickeln, wenn du ein lukratives Blog-Business aufbauen willst. Lege bei einer Vergütung mit Produkten gedanklich ein für dich stimmiges Honorar fest und schaue dann, ob der Gegenwert der Produkte in etwa damit übereinstimmt.

Manche Unternehmen bieten dir als Gegenleistung auch Werbung in ihren sozialen Medien, Newsletter oder Blog an. Lass dir bei solchen Kooperationen immer genau zeigen und erklären, was du bekommst. Eine solche Gegenleistung sollte jedoch niemals die alleinige Bezahlung deiner Arbeit sein, immer nur ein Zusatz.

Kriterien zur Bestimmung deines Preises

  • Wie lange gibt es deinen Blog bereits? Je älter dein Blog ist, desto mehr Wert hat er (mehr Beiträge, mehr Leser, höhere Reichweite, zeigt Durchhaltevermögen)
  • Wie viele monatliche Seitenaufrufe und eindeutige Besucher hast du?
  • Wie hoch ist deine Reichweite? (Blogleser, Twitter-Follower, Facebook-Fans, Instagram-Follower, RSS-Abos, Newsletter-Abos)?
  • Wie fokussiert ist dein Blog auf ein Thema? (Gibt es ein Hauptthema, das ausführlich abgehandelt wird oder mehrere Themen, die hin und wieder vorkommen? Wichtig für die Zielgruppe des Unternehmens.)
  • Wie sieht es mit deiner Konkurrenz aus, gibt es viele ähnliche Blogs oder besetzt du eine Nische?

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Bücher im Selbstverlag (Digital & gedruckt)

Wenn dir das Schreiben liegt, kannst du natürlich auch eigene Bücher schreiben und diese im Selbstverlag herausbringen. Selbstverlag bedeutet hier nur, dass du keinen großen Verlag hast, sondern das Buch selbst verlegst, also publizierst. Dies können sowohl digitale Bücher (Ebooks) sein als auch gedruckte Bücher. Dazu habe ich bereits zwei ausführliche Beiträge geschrieben:

Gedruckte Bücher selbst veröffentlichen mit Amazon CreateSpace

Digitale Bücher (Ebooks) erstellen und verkaufen

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Buchvertrag bei einem Verlag

Buchprojekte finde ich besonders spannend, weil es für die eigene Reputation und Außenwirkung einen enormen Unterschied macht, wenn man ein gedrucktes Werk bei einem namhaften Verlag veröffentlicht hat. Dies kann dann wiederum für nachfolgende Kooperationen ein entscheidender Vorteil sein. Die Verlage erkennen mehr und mehr, dass eine gute Blog-PR den Buchverkauf sehr gut ankurbeln kann, und dass viele mit tollen Ideen, spannenden Erfahrungsberichten und professioneller Umsetzung punkten können. Allerdings sind die Verdienstmöglichkeiten bei einem großen Verlag nicht so gut wie bei deinen eigenen Büchern – es sei denn du schreibst einen Bestseller der sich viele tausend Mal verkauft. Dann kannst du auch bei einem großen Verlag gutes Geld verdienen.

Wie bekommst du einen Buchvertrag?

In allen mir bekannten Fällen hat sich der Verlag direkt mit dem Blogger in Verbindung gesetzt, nicht umgekehrt. Die Verlage recherchieren regelmäßig im Internet nach neuen Trends und kreativen Talenten. Die Voraussetzung fürs “Entdecktwerden” ist also wiederum ein überzeugender Blog und eine gute Verbreitung deines Blogs im Internet – auf diese Punkte bin ich ja bereits zu Beginn des Ebooks eingegangen. Natürlich kannst du auch Eigeninitiative zeigen und dich direkt beim Verlag mit konkreten Ideen bewerben. Arbeite hier im Vorfeld 2-3 neuartige Ideen aus und präsentiere sie dem Verlag, zusammen mit einem kleinen Portrait von dir, sowie deinem Media Kit mit den Statistiken deines Blogs. Recherchiere im Vorfeld unbedingt, welche Bücher es bereits gibt und versuche, ein Nischen-Thema zu finden.

Vergütung von Buchverträgen
Hierbei gibt es zwei gängige Varianten. Man bekommt entweder eine minimale prozentuale Vergütung pro verkauftem Buch oder vorab eine Einmalzahlung plus minimale Prozente bei Verkäufen ab einer bestimmten Auflage. Bei Variante Eins kommt das Geld erst ca. 6 – 12 Monate, nachdem man die ganze Arbeit gemacht hat – wenn das Buch erschienen ist und sich hoffentlich gut verkauft. Das Gute daran: Wenn es mehrere Auflagen geben sollte, bekommt man noch mal Prozente. Bei Variante Zwei hat man durch die Einmalzahlung (auch Vorschuss genannt) erst mal was in der Tasche, dafür wird die Auflage, ab der man Prozente bekommt, fast nie erreicht. Das heißt, außer dem Vorschuss wird wahrscheinlich kein Geld mehr fließen. Unterm Strich verdient man bei beiden Varianten etwa gleich viel.

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  • Auf welchen Plattformen du dein E-Book anbieten kannst
  • Wie du einen erfolgreichen Launch planst und dein E-Book vermarktest
  • Was du aus rechtlicher Sicht beachten musst (z.b. Bildrechte, Lizenzen, Urheberrecht)

E-book Heldin Kursinhalte

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3 Kommentare

Katharina 11. Mai 2020 - 17:05

Hallo Julia, ein toller Beitrag! Was hältst du von anonymen Textbörsen? Ich habe das mal ne zeitlang genutzt, aber mittlerweile fokussiere ich mich auf Geburtsgeschichten, und die gibt es dort schlicht nicht. Beste Grüße, Katharina

Antworten
Businessheldinnen - Nachhaltiger Erfolg & Sichtbarkeit für dein Onlinebusiness
Julia 18. Mai 2020 - 6:35

Hallo Katharina, was genau meinst du mit anonymen Textbörsen? Dass man sich Autoren bucht für die eigenen Bloginhalte / Buchinhalte? Ich bin der Meinung, man sollte selbst aus dem Herzen heraus schreiben.

Liebe Grüße,
Julia

Antworten
Katharina 19. Mai 2020 - 21:37

Hallo Julia, genau das meinte ich. Ich habe eine zeitlang für Textbroker geschrieben. Auch da waren es nur Texte über Themen, die mir etwas bedeuteten. Aber nichtsdestotrotz habe ich damit aufgehört: ich will mich selbst ja als Expertin für Geburtsgeschichten bekannt machen – bei anonymen Aufträgen ist das schlicht nicht möglich.

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