Onlinebusiness & Selbstständigkeit: Welche Steuern muss ich zahlen und wie kann ich Steuern sparen?

von Julia
Onlinebusiness aufbau

Gastbeitrag von Julia Le

Das Online-Fieber hat dich gepackt. Du hast eine Idee möchtest dich gerne selbstständig machen? Plötzlich tauchen viele Fragen auf. Unter anderem die Frage nach den Steuern. Hast du dich auch schon gefragt, welche Steuern bezahlen muss? Vor allem wie du Steuern sparen kannst?

Businessheldinnen: Einfach online erfolgreich

Bevor ich ins Thema einsteige vorab folgender Hinweis: Ich gebe hier keine Rechts- oder Steuerberatung. Ich gebe lediglich meine Erfahrungen aus meiner langjährigen Selbstständigkeit wieder.  Die nachfolgenden Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und gewissenhaft geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte ist jedoch nicht gegeben.

Natürlich ist das Thema Steuern ein trockenes Thema. Und leider installieren sich viele erst dann dafür, wenn es schon fast spät ist. Nämlich dann, wenn die Forderungen des Finanzamtes ebenfalls geflattert kommen.

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1. Muss ich Steuern zahlen?

Wie immer lautet die Antwort: Das kommt darauf an. Erstens kommt es darauf an, welche Steuern du meinst. Zweitens kommt es darauf an, wie deine persönliche Situation aussieht.

Einkommenssteuer

Einkommenssteuer muss generell erst einmal jeder bezahlen, der in Deutschland ansässig ist und sein Gewerbe bzw. seine Tätigkeit hier betreibt. Es gibt jedoch einen Grundfreibetrag. Dieser liegt 2019 für Ledige bei 9.168 € und für Verheiratete doppelt so hoch, also 18.336 €. In Abhängigkeit von deiner Situation (Kinder, alleinerziehend, Alter, Ausbildung, Behinderung – um nur einiges zu nennen) kann sich dieser noch erhöhen. Solange du angestellt bist, zahlst du in der Regel Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist nichts anderes als vorweggenommene Einkommenssteuer. Bist du selbstständig? Dann wird das Finanzamt zunächst keine monatlichen Steuern auf dein Einkommen von dir haben wollen. Aber wenn am Ende des Jahres abgerechnet wird und dein Gewinn bzw. dein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen über dem o. g. Grundfreibetrag liegt, musst du darauf im Nachhinein Einkommenssteuer bezahlen. Da dies also im Nachhinein passiert, macht es Sinn, monatlich dafür etwas zu Seite zu legen.

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Gewerbesteuer

Wenn du Gewerbesteuer zahlen musst, verdienst du schon richtig Geld. Diese muss nur auf den Gewinn bezahlt werden. Hier gibt es für jeden Einzelunternehmer (und auch Personengesellschaften) ein Freibetrag von 24.500 €. Die Gewerbesteuer wird übrigens von deiner Stadt/Gemeinde eingezogen.

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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bezahlst du, wenn du regelbesteuert bist. Du bist also kein Kleinunternehmer. Regel besteuert heißt, dass du die Umsatzsteuer aus den von dir gestellten Rechnungen (in der Regel 19 %) an das Finanzamt abführen muss. Im Gegenzug darfst du aber die Mehrwertsteuer aus den von dir bezahlten Rechnungen (in der Regel ebenfalls 19 %, manchmal 7 % und manchmal steuerfrei) dagegen rechnen. Du musst also nur den Differenzbetrag zwischen eingenommene Umsatzsteuer und ausgegebene Umsatzsteuer bezahlen. Lass dich nicht von den vielen unterschiedlichen Begriffen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer verwirren. Sie meinen letztendlich immer alle dasselbe, nämlich die 19 % oder auch 7 %, die wir an den Staat abführen müssen.

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Kleinunternehmerregelung

Es gibt eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Viele beginnen als sogenannte Kleinunternehmer (nach § 19 Umsatzsteuergesetz). Damit ist gemeint, dass sie quasi mit dem gesamten Umsatzsteuerthema nichts zu tun haben. Das hat natürlich durchaus Vorteile:

  • Die verschiedenen Umsatzsteuer Sätze spielen dann für dich keine Rolle.
  • Deine Rechnungen kannst du brutto-für-netto stellen.
  • Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln.

Aber Achtung: Wenn du mit Auslandsgeschäften zu tun hast, geht die Kleinunternehmerregelung nicht, das Ausland kennt diese Besonderheit nicht.

Und nochmal Achtung: Wenn du dein Gewerbe mitten im Jahr startest, gilt für dich die Umsatzgröße nur anteilig. Und es gibt auch Nachteile:

  • Dein Image sieht nicht unbedingt nach Erfolg aus. Denn jeder kennt die Umsatzgrenzen.
  • Du kannst die Vorsteuer nicht geltend machen.
  • Wenn du später einmal zur Regelbesteuerung wechseln musst, bist du gezwungen Preiserhöhungen durchzuführen. Das kann deinen Kunden gegenüber ärgerlich sein.

Fazit
Es sollte immer nur eine Übergangsregelung sein die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Oder wie willst du längerfristig von einem Umsatz von 17.500 € im Jahr leben? Solltest du hierzu weitere Fragen haben, suche dir einen fachlichen Berater. Das Umsatzsteuerrecht ist sehr kompliziert, und wenn du dir Fehler machst, kann das teuer werden.

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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer fällt nur für bestimmte Unternehmensformen an. Unter anderem für Kapitalgesellschaften, zu denen auch die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gehört. Falls du diese Unternehmensform gewählt hast, wirst du das sicher wissen.

Viel interessanter ist sicher die Frage:

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Wie kann ich Steuern sparen?

Sicher hast du auch schon oft den Satz gehört „Das kann ich von der Steuer absetzen“. Lass dich davon nicht verunsichern. Man kann eben nicht alles absetzen. Aber es gibt schon einige Dinge, die gerne vergessen werden. Dazu einige Beispiele.

1. Kosten für die Existenzgründung absetzen

Bevor du startest, hast du oft schon Kosten. Viele Existenzgründer geben diese nicht an, weil ihnen nicht bekannt ist, dass das Finanzamt bestimmte Betriebsausgaben schon vor der Unternehmensgründung anerkennt.

Hinweis: Sammle die Belege für alle (sogenannten) Vorlaufkosten. Es muss sich dabei aber immer um betrieblich veranlasste Aufwendungen halten. Es gibt aber nun keinen genau definierten Zeitpunkt, ab wann die Gründungskosten abgesetzt werden können. Allerdings muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den getätigten Ausgaben und deiner Firmengründung bestehen. Das Finanzamt hat in der Vergangenheit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr akzeptiert.

Solche Kosten könnten sein:

  • Beratung durch einen Gründungsberater oder Coach
  • Kauf von Fachliteratur
  • Besuch von Seminaren oder Ausbildungen
  • alle Aufwendungen für die Marktanalyse und -forschung

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2. Steuern sparen mit Deinem Homeoffice

Die meisten Gründer beginnen ihre Selbstständigkeit aus Kostengründen in den eigenen vier Wänden. Das hat viele Vorteile, aber auch ein häusliches Arbeitszimmer kostet Geld. Überprüfe, inwieweit auch bei dir Kosten absetzbar sind.

Zu den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers, die anteilig absetzbar sind, gehören unter anderem:

  • Miete,
  • Wasserkosten,
  • Strom-/Energiekosten,
  • Reinigungskosten (z. B. Hausmeister, Putzhilfe),
  • Anteilige Instandhaltungs- und Renovierungskosten,
  • Kosten nach Schäden durch Reparatur
  • Bei Eigentum Gebäude-Abschreibung (auch Sonderabschreibungen),
  • Schuldzinsen für Kredite (Voraussetzung, die Kredite wurden zur Anschaffung, Herstellung oder Instandhaltung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet),
  • Grundbesitzabgaben (z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherungen),

Diese o. g. anteiligen Kosten sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche (mit Arbeitszimmer) aufzuteilen.

Ausnahme:
Kosten, die direkt zur Ausstattung des Zimmers gehören (z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen, Regale), sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Hier muss nicht auf das Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche abgestellt werden. Selbstständige, bei denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, bleiben evtl. auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. Zumindest darf man Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 € geltend machen

Du hast Dein Homeoffice außerhalb des Wohnbereichs?
Auch wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, hast du noch eine Möglichkeit, die Kosten dafür voll abzusetzen: Keine Abzugsbeschränkungen gibt es, wenn sich Selbstständige ihr Büro außerhalb des Wohnbereiches einrichten. Das kann z. B. im Haus der Eltern sein. Ggf. kann man auch in demselben Gebäude, in dem sich die Privatwohnung befindet, ein häusliches Arbeitszimmer nutzen und dafür die Kosten absetzen. Wichtig ist hier, dass der Raum nicht unmittelbar an die Privatwohnung angrenzt oder auf derselben Etage direkt gegenüber liegt. Eine z. B. separat angemietete Dachgeschosswohnung (im eigentlichen Wohnhaus) kann schon ein außerhäusliches Arbeitszimmer sein, wenn die Räume entsprechend genutzt werden.

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3. Lager oder Archivraum im Privathaushalt nutzen

Wenn du deinen privaten Wohnraum als Lager oder Archivraum nutzen möchtest, können diese Raumkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der als Lager oder Archiv genutzte Raum sollte aber 20 Prozent des Immobiliengesamtwertes nicht übersteigen.

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4. Notwendige Arbeitsmittel für dein Unternehmen

Ausgaben für Rechner, Regale, Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank usw. können komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden – entweder sofort oder durch entsprechende Abschreibungen.

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5. Privat genutzte Gegenstände „umwidmen“

Viele Selbständige glauben, dass sie nur dann Betriebsausgaben absetzen können, wenn sie einen Gegenstand für betriebliche Zwecke angeschafft haben. Das stimmt nicht immer. Auch Gegenstände, die du bisher privat genutzt hast, kannst du in dein Betriebsvermögen einlegen und den entsprechenden „Zeitwert“ entweder sofort oder durch die Abschreibung steuerlich geltend machen. Das ist beispielsweise möglich, wenn das Arbeitszimmer mit vorhandenem Mobiliar neu eingerichtet wurde: Den bisherigen Wohnzimmerschrank nutzt du als Aktenschrank oder auch einen bisherigen Tisch als Druckertisch. Ideal ist es wenn du noch die alten Rechnungen hast. Damit kannst du zumindest den Kaufpreis nachweisen. Falls Du die Belege nicht mehr hast, schreibe Dir einen Eigenbeleg (s. Punkt 6.).

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6. Betriebsausgaben: Hast du Belege verloren?

Es passiert immer wieder: Wichtige Belege wie Kassenzettel oder Quittungen „verschwinden“ oder werden verlegt. Doch es gibt eine Lösung: Wenn sich einzelne Belege über kleinere Beträge nicht wiederfinden, erkennen die Finanzämter auch sogenannte Eigenbelege an. Voraussetzung ist allerdings, dass die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung eindeutig vorhanden ist. Und es sollten mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Zweck der Ausgabe (so genau wie möglich),
  • Kaufpreis (ca.),
  • Datum der Zahlung,
  • Empfänger der Zahlung,
  • Datum,
  • eigenhändige Unterschrift.

Vermeide es auf- oder abzurunden: Belege über Betriebsausgaben, die die Kosten in Euro und Cent genau beziffern, wirken in der Regel wahrheitsgetreuer.

Hinweis: Schon wenn auf dem Eigenbeleg der Zahlungsempfänger fehlt, darf das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug streichen.

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7. Fahrten mit Deinem PKW steuerlich geltend machen

Meist fährst du als Selbständiger nicht permanent herum. Doch ein paar Fahrten wirst du nicht umgehen können. Und vielleicht hast du später auch externe Kunden, zu denen du dann fährst. Es ist eher nicht davon auszugehen, dass du deinen PKW ins Betriebsvermögen einbringen kannst. Aber die Fahrten, die du tatsächlich durchführst, lassen sich gewinnmindernd „unterbringen“. Zeichne all deine Fahrten, die irgendwie mit deinem Geschäft zu tun haben, genau auf. Das können Fahrten zum Gewerbeamt, zur Post, zum Finanzamt oder zu deinem Steuerberater sein. Gib bei deinen Aufzeichnungen an:

  • Datum
  • Kilometer-Anfangsstand (also der km-Stand, wenn du losfährst)
  • Zweck der Fahrt (z. B. Steuerberater, Unterlagen bringen)
  • Kilometer-Endstand (wenn du wieder zu Hause bist)
  • hilfreich ist auch immer der Zeitpunkt der Abfahrt und Ankunft deiner Fahrt

Auch wenn es nur 0,30 € pro gefahrenen Kilometer sind – es „läppert sich“, wie man so schön sagt.

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8. Steuern sparen mit Fortbildungen

Nimmst Du gelegentlich an Seminaren oder Fortbildungen teil? Inzwischen gibt es viele Online-Schulungen oder -Webinare. Hin und wieder ist ein Seminar in der realen Welt aber nicht verkehrt. Hier ist es nun in der Regel so, dass du irgendwohin fahren musst. Du bist vielleicht den ganzen Tag unterwegs.

  • Sammle alle Unterlagen zum Seminar wie Kosten, Informationsunterlagen, Tickets.
  • Sammle alle „Nebenkosten“ wie Parkscheine, Unterkunftskosten oder Ähnliches.
  • Notiere dir, wann du zu Hause losgefahren und wann du wieder zu Hause angekommen bist. Je nachdem, wie lange du unterwegs warst, kannst du zusätzliche Pauschalen – sogenannte Verpflegungsmehraufwendungen – geltend machen:
    • Bist du zwischen 8 und 24 Stunden unterwegs, beträgt der Satz 12 €
    • Bist du länger als 24 Stunden unterwegs, sind es 24 €.
    • Bist du mehrere Tage unterwegs, gelten für An- und Abreisetag ebenfalls 12 €.

Solltest du vergessen, dir eine Hotelrechnung schreiben zu lassen, sind es immerhin 20 €, die absetzbar sind. Das waren einige Möglichkeiten Steuern zu sparen.

Solltest du im Einzelnen dazu konkrete Fragen haben, frage bitte deinen steuerlichen Berater. Viele weitere interessante Beiträge zum Thema „Erfolgreich Starten in deinem Business“ findest du auf meinem Blog.

Über die Autorin
Gastautorin JuliaIch bin Julia. Ich bin Gründungsberaterin und helfe Frauen, die sich selbständig machen wollen, dabei, die vielen auftretenden bürokratischen Hürden und Stolpersteine zu überwinden. Damit gelingt die ein erfolgreicher Start, und du kannst dich auf die wirklich wichtigen Aufgaben in deinem Business konzentrieren. Du möchtest mehr über mich wissen? Das findest du auf https://www.online-business-gruenden.de.

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